Stellenausschreibung - Mitarbeiter Gründungsbegleitung (m/w/d)

Ein durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt und die Europäische Union (ESF) gefördertes Projekt – Richtlinie ego.-Wissen

In Kooperation mit der Standortentwicklungsgesellschaft Mansfeld-Südharz mbH (kurz SEG) ist bei der Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH (kurz IGZ GmbH) voraussichtlich befristet ab Mai 2023 bis zunächst 30.06.2024 eine Stelle als

Mitarbeiter Gründungsbegleitung (m/w/d)

zu besetzen.

Ihre Aufgaben als Mitarbeiter Gründungsbegleitung (m/w/d)

  • Kundenorientierte Gründungsbegleitung
  • Lotsendienst zu Fachexperten
  • Unterstützung bei der Erstellung der Businesspläne durch Hilfe zur Selbsthilfe
  • Ermittlung der Qualifizierungsbedarfe und Information über Angebote
  • Unterstützung bei Fremdkapitalbedarf / Finanzierungsalternativen
  • Individuelle Teilnehmerbetreuung
  • Durchführung gründungsrelevanter Veranstaltungen
  • regionale Netzwerkarbeit
  • Kontaktaufbau und -pflege von Gründungsinteressierten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Hilfestellung bei der Erarbeitung von Ideenpapieren
  • mobile Beratungstätigkeit

Anforderungsprofil:

Der Hauptstandort befindet sich in der Lutherstadt Eisleben und je nach Bedarf auf dem Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz. Der Besitz eines Pkws und einer Fahrerlaubnis sind hierfür erforderlich. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einschlägigen Erfahrungen in der Beratung, Begleitung oder Qualifizierung von Existenzgründer*innen. Erfahrungen aus einer früheren Selbständigkeit sind wünschenswert. Es wird eine selbstständige, strukturierte Arbeitsweise sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative erwartet. Voraussetzung für die Bewerbung sind ein Hochschulabschluss oder gleichwertiger Berufsabschluss. Kommunikations- und Teamfähigkeit, Bereitschaft zur weiteren Qualifizierung sind Einstellungsvoraussetzungen.

Die Stelle ist mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen. Schwerbehinderte, die die gestellten fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllen, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

 Wir bieten Ihnen:

  • Eine berufliche Herausforderung mit Perspektive
  • Einen befristeten Arbeitsvertrag, an der Schnittstelle Wirtschaft und Verwaltung mit entsprechenden Chancen zur Weiterbeschäftigung
  • Regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen eines flexiblen, familienfreundlichen Gleitzeitsystems von 40 Wochenstunden
  • Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum und Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Ein agiles Umfeld mit kreativen, begeisterungsfähigen und zielstrebigen Kollegen

Zwischen dem Landkreis Mansfeld-Südharz und der IGZ GmbH besteht eine enge Zusammenarbeit. Der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz hat der IGZ GmbH aufgrund der langjährigen Erfahrungen im Gründungsbereich die Trägerschaft für die Durchführung der Richtlinie ego.-Wissen übertragen. Eine erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie ego.-Wissen auf dem Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz erfordert eine enge Kooperation mit der SEG und allen anderen themenrelevanten Partnern und Akteuren.

Die Entscheidung zur Stellenbesetzung erfolgt in Kooperation mit der SEG durch eine regionale Auswahlkommission. Informationen zur Stellenbesetzung erhalten Sie unter der Telefonnummer 03464 545 99 21 (Frau zur Horst-Schuster).

 Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 05. Mai 2023 an:

Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH

Dornbergsweg 2

38855 Wernigerode

 

Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Mit der Einsendung der Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Ihre Bewerbungsunterlagen/-daten werden 2 Monate nach dem Bewerbungsende vernichtet bzw. gelöscht.

 

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Die Personalstellen im Strukturwandel werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landkreis Mansfeld-Südharz gefördert.