Firmenbesuchsprogramm – Steuerliche Forschungszulage (FZulG)
Seit dem 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Sie haben einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Lohnkosten für die Mitarbeiter des jeweiligen Forschungsvorhabens (maximale förderfähige Kosten bis 30.6.2026: 4 Millionen Euro). Auch die Auftragsforschung wird gefördert – und zwar mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme. Dafür muss zunächst eine Bescheinigung bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ beantragt werden. Die Zulage können die Betriebe dann selbst über das Portal “Mein ELSTER” beziehungsweise über den Steuerberater beantragen.
Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen erhalten im Rahmen des „Mitteldeutschen Firmenbesuchsprogramms“ – ein Angebot der IHKs zu Leipzig, Ostthüringen zu Gera, Chemnitz und Halle-Dessau – die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen, kombiniert mit praxisnahen Einblicken direkt am Ort des Geschehens zu informieren. Im Seminar am 2. Juni 2022 erhalten Sie praktische Tipps zur erfolgreichen Antragstellung beim FZulG vom Unternehmen ECH Elektrochemie Halle GmbH in Halle (Saale) und dem Verband innovativer Unternehmen Sachsen-Anhalt. Im Anschluss gibt es die Gelegenheit zu einem Firmenrundgang.