Fördermöglichkeiten im Klimaschutz und der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden
Mit der novellierten Kommunalrichtlinie sind auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, deren Einrichtungen und Untergliederungen antragsberechtigt.
Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 Klimaschutzprojekte in Kommunen und im kommunalen Umfeld. Seit Beginn des Jahres 2022 haben auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände die Möglichkeit für eine Förderung von Klimaschutzmaßnahmen. Im Fokus stehen neben Personal und Konzepten auch Investitionen in klimafreundliche und energieeffiziente Technologien.
Doch wer ist jetzt eigentlich genau antragsberechtigt? Was wird konkret gefördert? Und wo kann man sich beraten lassen? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, laden der Paritätische Gesamtverband und das Projekt “Klimaschutz in der Sozialen Arbeit stärken” gemeinsam mit dem Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) zur Informationsveranstaltung „Fördermöglichkeiten im Klimaschutz und der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden“ ein.