Corona – Informationen für Unternehmen

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich zuletzt weltweit stark ausgebreitet. Das wirft viele Fragen für Unternehmen auf. Wir versuchen diese Fragen übersichtlich zu beantworten.

Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 13.3. ein umfassendes Maßnahmenpaket “Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen” zu Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus vorgelegt. Die Erleichterungen zum Bezug des Kurzarbeitergeldes sind zum 15.3.20 gültig.

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann bei Liquiditätsproblemen auf Fördermöglichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes zurückgegriffen werden.

Am 13.3. hat die Bundesregierung informiert, dass die bestehenden Bundesprogramme für Liquiditätshilfen ausgeweitet werden, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern und für mehr Unternehmen verfügbar zu machen.


Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, hat das Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet.

Hotline des Wirtschaftsministeriums Sachsen-Anhalt

Telefon: 0391/567-4750

Mo.–Fr. von 8:30–16:00 Uhr

Unternehmen, die bedingt durch die Ausbreitung des Coronavirus in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten sich üblicherweise zunächst an ihre Hausbank wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen bestehen in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren. Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank aber auch auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen.

Für kurzfristige Finanzierungslinien wie Kontokorrentausweitung ist die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt der passende Ansprechpartner. Aktuell beträgt das verfügbare Volumen für Bürgschaften rund 156,6 Millionen Euro; weitere rund 48,5 Millionen Euro könnten in Form von Garantien oder Beteiligungen ausgereicht werden. Mit diesen insgesamt rund 205 Millionen Euro der Bürgschaftsbank lassen sich Kredite in Höhe von insgesamt rund 390 Millionen absichern (Hintergrund: Aktuell werden durchschnittlich rund 75 % des Kreditvolumens verbürgt bzw. garantiert, davon tragen Bund und Land zusammen rund 70 %). Bislang lagen der Bürgschaftsbank noch keine Anfragen von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus vor.

Die Investitionsbank bietet Tilgungsdarlehen mit mittleren oder längeren Laufzeiten an. Diese können relevant sein, wenn die Betriebsmittelfinanzierung grundsätzlich im Unternehmen neu strukturiert werden soll. Im Mittelstands- und Gründerfonds stehen aktuell freie Mittel in Höhe von rund 112 Millionen Euro für Darlehensvergaben zur Verfügung; im KMU-Folgefonds sind weitere 94 Millionen Euro verfügbar. Gegenwärtig verzeichnet die Investitionsbank noch keine erhöhte Nachfrage. Die Angebote von Bürgschaftsbank und Investitionsbank aufsummiert ergeben unterm Strich Hilfsgelder von rund 400 Millionen Euro, die ab sofort beantragt werden könnten und mit denen sich Liquidität in Unternehmen im Umfang von rund 600 Millionen Euro sichern lässt.

Viele Menschen sind aufgrund des Coronavirus verunsichert. In Hinsicht auf die arbeitsrechtlichen Auswirkungen gibt es aktuell viele Fragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf seiner Website über neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps in Bezug auf das Virus. Zudem werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet. So haben Arbeitnehmer beispielsweise keinen gesetzlichen Anspruch darauf, von zu Hause aus zu arbeiten. (Link: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html;jsessionid=BCEE49E8E704607442AD6CFFE16140A5)

Der Gesundheits- und Arbeitsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein wichtiger Aspekt für Unternehmen.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am Freitag, 13. März, ein Maßnahmepaket beschlossen, um die Ausbreitung des Corona-​Virus im Land zu erschweren. So bleiben die Schulen und Kindertagesstätten vom 16. März bis 13. April (Ende der Osterferien) geschlossen. Für Notsituationen wird es unterrichtliche Angebote geben. Eine Notbetreuung wird ebenfalls gesichert.

Unternehmen, die durch die Ausbreitung des Virus in Schwierigkeiten kommen, können mit Hilfen rechnen. Der Bund hat Verbesserung bei der Kurzarbeit und Liquiditätshilfen zugesagt.

Sachsen-​Anhalt wird bei der Bewältigung der Krise eng mit dem Bund zusammenarbeiten. Das gilt für die Ebene der Staatskanzlei wie auch hinsichtlich der Bereiche Gesundheit und Inneres.

(Link: https://stk.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/STK/Startseite_pdf_Dokumente/119-PM_Sonderkabinett.pdf)

Zum Thema Kinderbetreung im Falle einer Schließung der Betreuungseinrichtung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen zusammengestellt. Grundsätzlich muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden, wie eine notwendig gewordene Kinderbetreuung mit Auswirkungen auf den Arbeitsplatz geregelt werden kann.

(Link: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html)


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